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Impressumspflicht beachten !

Jeder Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Onlinepräsenz ist verpflichtet ein Impressum auszuweisen. Nach §5TMG / §55RStV.

Es drohen im schlimmsten Fall kostspielige Abmahnungen.Infos hierzu z.B. auf Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.impressum-recht.de

...kann nach Eingang des Erstgebots nicht einseitig wegen zu geringen Preises abgebrochen werden.

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Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat am 13.05.2014 ein entscheidendes Urteil gefällt, mit dem keiner gerechnet hatte:

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Jeder Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Onlinepräsenz ist verpflichtet ein Impressum auszuweisen.

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