Unternehmer können Ihren Mitarbeitern Tablets, Smartphones, etc als Arbeitsmittel steuer- und beitragsfrei überlassen. Auch wenn die Geräte vorwiegend privat genutzt werden. Bei zukünftigen Gehaltsrunden gibt es damit interessante Möglichkeiten, für steuerfreie Gehaltsumwandlungen oder Extras. Vorraussetzung dafür ist, dass die Geräte, Programme etc. formal dem Arbeitgeber gehören und auch für und in dessen Betrieb eingesetzt werden. Spielekonsolen, Unterhaltungselektronik etc. ohne konkreten geschäftlichen Bezug sind nicht möglich. Werden die Bedingungen erfüllt, bleiben Kosten für Geräte, Programme und laufenden Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Fragen Sie Ihren Steuerberater.