Minijobverhältnisse anpassen
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Der Mindestlohn betrifft auch Minijobs.
Steuerzahler, die im Betrieb oder im Privathaushalt einen Minijobber beschäftigen, sollten unbedingt nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Minijobgrenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Geht der Minijobstatus verloren, können höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer anfallen. Künftig kann ein Minijobber knapp 53 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde gezahlt wird. Droht eine Überschreitung der monatlichen 450-Euro-Grenze, sollte die Stundenanzahl im Arbeitsvertrag angepasst werden, wenn das Minijobverhältnis weiter gewahrt werden soll. Kann oder soll die Stundenanzahl des Minijobbers nicht reduziert werden und wird dadurch die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat überschritten, rutscht der Minijobber automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Statt der 2 Prozent Pauschalsteuer gilt dann der normale Einkommensteuertarif. Allerdings muss ein solches Midi-Jobverhältnis nicht unbedingt schlechter sein.