Der Bundesfinanzhof hat zwar für Betriebsfeste die steuerfreie Höchtgrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter beibehalten, doch „Teilnahmeberechtigt“ sind auch mitfeiernde (Ehe-)Partner. D.h. Für Mitarbeiter mit „Begleitung“ darf der Boss 220 Euro ansetzen. Was seine Möglichkeiten der „Förderung des Betriebsklimas“ deutlich erweitert.
Zudem: Aufwendungen für die Ausgestaltung der Betriebsfeier, etwa Kosten für Eventagenturen, Mieten etc. bleiben deshalb bei der Ermittlung der maßgeblichen Kosten, die auf die Teilnehmer aufzuteilen sind, außen vor. (BFH, VI R 94/10)