Urteil zum Thema Abmahnung.
Im Streit kündigt ein Mitarbeiter gegenüber seinem Chef an
"krank zu werden" weil der Urlaubswunsch des Mitarbeiters
nicht erfüllt wurde.
Grundsätzlich kann der Chef fristlos kündigen. Nicht jedoch wenn
der Mitarbeiter tatsächlich "arbeitsunfähig" ist. (vom Arzt bestätigt).
Der Chef hätte aber eine Abmahnung aussprechen können.
(LAG Berlin-Brandenburg, 10Sa 2427/12)